Einen Beratungs-Nachmittag pro Woche hält Dr. Jens Konzelmann für Sie bereit. In dem speziell dafür eingerichteten Beratungsraum haben Sie Zeit und Möglichkeit mit Dr. Konzelmann eine Strategie zu entwickeln, wie Sie Gesundheit im Mund erreichen – und vor allem wie Sie diese Gesundheit lange behalten können. Da hilft das Zahnerhaltende Intensivprogramm.
Es werden alle offenen Fragen mit Ihnen besprochen. Dr. Konzelmann erklärt alles ohne die berühmte Medizinersprache. Alle Ihre Fragen werden intensiv erörtert. Dr. Konzelmann nimmt sich dafür mindestens 30 Minuten Zeit nur für Sie. Im Anschluss erhalten Sie stets Informationsmaterial und später einen detaillierten Therapie- und Investitionsplan.
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Die Zahnprofis stehen auf dem Standpunkt: Eine Zahnbehandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft steht Ihnen ganz einfach zu.
Die Therapie darf sich nicht auf den reduzierten Leistungskatalog einer Versicherung begrenzen. Der Gesetzgeber und die Krankenkassen muten den Patienten eine immer höhere Eigenbeteiligung zu. Manch einer verzichtet deshalb auf die eine oder andere zahnärztliche Leistung – auch dann, wenn sie medizinisch sinnvoll oder sogar dringend angeraten ist.
Und nichts anderes als das werden wir Ihnen anraten. An Ihrer Gesundheit sollten Sie nicht sparen. Eine Entscheidungshilfe kann eine Ratenzahlung darstellen:
Wir bieten Ihnen dazu in Zusammenarbeit mit dem Health AG die Möglichkeit, die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in bequemen monatlichen Raten zu begleichen.
Das Health AG bietet jederzeit Teilzahlungen mit einer Laufzeit von bis zu vier Monaten kostenfrei an. Längere Laufzeiten werden verzinst. In der Praxis halten wir alle Informationen für Sie bereit, wenn Sie sich für diese Zahlungsart entscheiden.
Wie alle Gesundheitsaufwendungen, die durch Ärzte verordnet werden, sind die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie usw. nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Neben den Erstattungsleistungen der Krankenkassen, Beihilfestellen, Arbeitgeber etc. ist vom Rechnungsbetrag die persönlich zumutbare Belastung abzuziehen. Diese ist abhängig vom Familienstand und vom sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte (./. Werbungskosten).
Die zumutbare Belastung beträgt
Gesamtbetrag der Einkünfte | bis € 15.340 | bis € 51.130 | über € 51.130 |
Steuerzahler, die keine Kinder haben und deren Einkommen nach der Grundtabelle zu berechnen ist | 5% | 6% | 7% |
Steuerzahler, die keine Kinder haben und deren Einkommen nach der ESt-Splittingtabelle zu berechnen ist |
4% | 5% | 6% |
Steuerpflichtige mit einem oder zwei Kindern | 2% | 3% | 4% |
Steuerpflichtige mit drei oder mehr Kindern | 1% | 1% | 2% |
Als berücksichtigungsfähige Kinder zählen alle, für die der Steuerpflichtige einen Kinderfreibetrag erhält.
Hierzu folgendes Beispiel:
Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Bruttomonatseinkommen von 1.500,- EUR hat eine steuerlich zu berücksichtigende Grenze von 170,- EUR pro Jahr. Überschreitet der Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnkronen, Zahnfüllungen oder kieferorthopädische Behandlungen zusammen mit anderen größeren Aufwendungen diese Summe, so kann er den Überschuss als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
Wichtiger Hinweis: Außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr bündeln. Aus steuerlichen Gründen ist es sinnvoll, alle absehbaren außergewöhnlichen Belastungen auf ein Kalenderjahr zu verlagern. Sofern medizinisch vertretbar, sollten Sie Aufwendungen für Krankenhaus, Kur, Brille, Zahnersatz und auch die Unterstützung von Angehörigen innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Auch der Zahnersatz für den Ehegatten, die kieferorthopädische Behandlung für Kinder, die Kuraufwendungen für Eltern, Geschwister sowie Schwager / Schwägerin sind dann von der Steuer absetzbar, wenn Sie die Rechnung bezahlt haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr
Die Praxis behandelt nach einem logischen Konzept. Alle Befunde werden zusammengetragen und Ihnen zusammen mit Behandlungsideen präsentiert.
Dabei erhalten Sie stets schriftliche Informationen. Teilweise wurden diese von Dr. Konzelmann selbst geschrieben. Dazu gehört jedoch auch, dass der Investitionsrahmen geklärt wird. Sie erhalten von uns stets eine Vorabinformation über Ihre Investition in die Gesundheit im Gespräch mündlich. Darüberhinaus erhalten Sie diese Informationen auch noch schriftlich.
Sollten sich Fragen dazu ergeben, helfen Ihnen die freundlichen Damen an der Rezeption gerne weiter.
Die WaizmannTabelle bietet einen neutralen Marktüberblick zum Thema Zahnzusatzversicherung. Sie wurde erstmals im Jahr 2004 aufgelegt und wird von Hans Waizmann regelmäßig aktualisiert. Mit dieser versicherungsunabhängigen Übersicht können Sie sich selber einen kompakten und seriösen Überblick über Zahnzusatzversicherungen verschaffen.